FAQ - häufig gestellte Fragen zu Datenerfassung und -übergabe

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Datenerfassung und -übergabe.

Bitte verwenden Sie für das aktuelle Jahr den von der Kartierzentrale übergebenen, vorbefüllten Erfassungsbogen. Grundsätzlich werden nur Arten mit einem zu aktualisierenden Brutzeitcode verändert. Alle anderen Angaben aus den Vorjahren bleiben einfach stehen. Sie gelten weiterhin.

Streichen Sie die bestehende Ziffer durch und schreiben Sie die neue Ziffer einfach daneben. Sollten Sie Rückstufungen oder Streichungen vornehmen, dann notieren Sie bitte hierzu einen kurzen Hinweis im Bemerkungsfeld.

Datenaktualisierung in der Exceldatei

Zur größeren Ansicht auf den Pfeil oben rechts in der Abbildung klicken.

Nein. Der Nachweis mit dem höchsten Brutzeitcode gilt für den gesamten Kartierzeitraum. Ein Artnachweis kann auch nur in einem der drei Kartierjahre gelingen.

Nein. Der von der Kartierzentrale vorbefüllte übergebene Erfassungsbogen dient Ihrer Information des bisher erreichten Standes pro Art und Quadrant. Der Artnachweis gilt für den gesamten Kartierzeitraum. Bitte lassen Sie also alle Eintragungen aus den Vorjahren stehen.

Die einzige Ausnahme sind Rückstufungen. Sollten Sie Einträge aus den Vorjahren nach unten korrigieren oder streichen wollen, dann können Sie dies gerne tun. Bitte erläutern Sie die Rückstufung kurz im Bemerkungsfeld, damit wir den Vorgang richtig einordnen können. 

Ja. Vor Beginn der jährlichen Kartierung erhält jeder Bearbeiter für jeden Quadranten von der Kartierzentrale seine(n) Erfassungsb(o/ö)gen vorbefüllt mit den aktuellsten Daten. Bitte nutzen Sie für die Aktualisierung diesen vorbefüllten Bogen und aktualisieren Sie nur die Brutvogelarten mit Veränderungen.

Ja. Für die formale Abrechnung und Auszahlung der vereinbarten Aufwandsentschädigung benötigen wir in jedem Jahr einen Rücklauf als Nachweis. Das gilt auch, wenn Sie nur wenige Aktualisierungen vorgenommen haben.

Gehen Sie die Liste mit den Zusatzdaten durch und entscheiden, welche der Art- und Statusangaben Sie für plausibel halten. Diese können Sie anschließend in Ihren Erfassungsbogen eintragen. Da der Abgleich mit Ihren Daten aus 2022 erfolgte, kann es natürlich sein, dass aufgeführte Nachweise aus der Liste geringer sind, als Ihre aktuellen eigenen Nachweise aus 2023. Dann bleibt selbstverständlich Ihr höherer Nachweis bestehen.

Bitte übernehmen Sie keine Zusatzdaten, die Sie nicht für plausibel halten. Die Zusatzdaten sind nur eine Zusammenstellung aller Daten, die zur Verfügung stehen. Wir können nicht garantieren, dass diese Daten in jedem Fall stimmen. Eine letzte Auswahl treffen Sie als Kartierer. Sie kennen sich im Gebiet aus und können daher die Plausibilität der Daten am besten einschätzen.

Nein. Wenn Sie den Erfassungsbogen für 2023 schon an die Kartierzentrale übergeben haben, dann müssen Sie ihn nicht nochmal überarbeiten. Sollten Sie Eintragungen aus den Zusatzdaten vornehmen wollen, können Sie diese auch im Erfassungsbogen 2024 noch ergänzen.

Wenn Sie die Überarbeitung mit den Zusatzdaten sofort vornehmen möchten, dann melden Sie uns gerne Ihre Änderungen oder schicken uns den Erfassungsbogen 2023 in einer aktualisierten Version. 

Bitte prüfen Sie Ihre Erfassungsergebnisse auf Basis der Nachfragen. Sollten Sie sich bei Ihrer Beobachtung bzw. Ihren Angaben sicher sein, dann Haken Sie den jeweiligen Hinweis im Hinweis-Bogen ab. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass Sie Ihre Einschätzung aus dem Vorjahr korrigieren möchten, dann notieren Sie diese Entscheidung auf dem Hinweis-Bogen (z. B. Rückstufung oder Streichung) und tragen die Änderungen in Ihren Erfassungsbogen ein.

Wenn Sie zu besonderen Nachweisen oder seltenen Arten Datennachfragen erhalten haben, dann notieren Sie uns bitte eine kurze Auskunft über Art, Quadrant, Datum, Ort und Gegebenheit der Beobachtung.

Anschließend schicken Sie bitte den überarbeiteten Hinweis-Bogen per Post/Scan/E-Mail an uns zurück.

Nein. Wenn Sie den Erfassungsbogen für 2023 schon an die Kartierzentrale übergeben haben, dann müssen Sie ihn nicht nochmal überarbeiten. Sollten Sie aufgrund der Nachfragen noch Änderungen vornehmen wollen, dann teilen Sie uns diese Änderungswünsche mit der Rückgabe des bearbeiteten Hinweis-Bogens mit. Wir nehmen dann die Änderungswünsche direkt in unserer Datenbank vor.

zurück zum Seitenanfang