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Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten

Im Jahr 1979 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine langfristig wirkende Richtlinie - die Europäische Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG). Ziel dieser Verpflichtung ist vor allem der Schutz ausgewählter Vogelarten, darüber hinaus aber auch der Schutz der gesamten europäischen Vogelwelt. Im Vordergrund steht dabei die Sicherung von Gebieten, die im Jahresverlauf der Vermehrung, der Mauser oder als Überwinterungsgebiete dienen. Hinzu kommen Feuchtgebiete, in denen oft bedeutsame Anzahlen verschiedener Arten rasten. Bei der Gebietsauswahl müssen europaweit insbesondere ca. 200 Vogelarten beachtet werden, die im Anhang I der Richtlinie aufgeführt sind.

Nach einer anfänglichen Ausweisung von 20 EU-Vogelschutzgebieten, auch SPA (Special Protection Areas) genannt, wurde im Jahr 2007 eine große Zahl weiterer sächsischer Vogelschutzgebiete an die EU gemeldet. Insgesamt gibt es nun 77 solcher Gebiete, welche 13,6 % unserer Landesfläche einnehmen. An den Vorarbeiten für die Nachmeldung wirkte die Vogelschutzwarte Neschwitz – in Zusammenarbeit mit vielen ehrenamtlichen Vogelkundlern – mit.

In Sachsen finden über 100 Brutvogelarten bei der Gebietsauswahl Berücksichtigung, neben den Anhang-I-Arten der Vogelschutzrichtlinie vor allem auch Arten der Kategorien 1 und 2 der Roten Liste. Die Vorkommen dieser Arten in den Vogelschutzgebieten wurden im Rahmen einer Ersterfassung ermittelt, an der unter Leitung der Sächsischen Vogelschutzwarte zahlreiche Ornithologen im Lande mitwirkten. Um den Berichtspflichten gegenüber der EU nachkommen zu können, muss in regelmäßigen Zeitabständen über die Bestandssituation der relevanten Vogelarten und den Gebietszustand berichtet werden. Das erfordert ein Monitoring nach einer einheitlichen und wiederholbaren Erfassungsmethodik. Im Freistaat Sachsen ist hierfür die Vogelschutzwarte Neschwitz in der BfUL zuständig. Das SPA-Monitoring besteht aus dem in einem Teil der Gebiete etwa alle 6 Jahre durchzuführenden sogenannten Grundmonitoring sowie einer vollständigen Gebietserfassung, welche jeweils im Abstand von etwa 12 Jahren in allen Vogelschutzgebieten stattfindet. Dabei unterstützt uns eine große Zahl von ehrenamtlichen Vogelkundlern, mit denen wir auch künftig eng zusammenarbeiten möchten.

In Sachsen vorkommende Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie:

Rohrdommel

Wanderfalke

Rauhfußkauz

Zwergdommel

Würgfalke

Ziegenmelker

Weißstorch

Auerhuhn

Eisvogel

Schwarzstorch

Birkhuhn

Grauspecht

Singschwan

Kranich

Schwarzspecht

Moorente

Kleine Ralle

Mittelspecht

Rotmilan

Tüpfelralle

Heidelerche

Schwarzmilan

Wachtelkönig

Brachpieper

Seeadler

Stelzenläufer

Neuntöter

Fischadler

Schwarzkopfmöwe

Blaukehlchen

Wespenbussard

Flussseeschwalbe

Sperbergrasmücke

Rohrweihe

Zwergseeschwalbe

Halsbandschnäpper

Kornweihe

Uhu

Zwergschnäpper

Wiesenweihe

Sperlingskauz

Ortolan

Weitere Informationen:

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Lage und Ausdehnung der 77 Europäischen Vogelschutzgebiete in Sachsen

Lage und Ausdehnung der 77 Europäischen Vogelschutzgebiete in Sachsen
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(© Foto: M. Keitel/Archiv Vogelschutzwarte Neschwitz)

Grauspecht (Picus canus) an der Nisthöhle.

Grauspecht (Picus canus) an der Nisthöhle.
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(© Foto: M. Keitel/Archiv Vogelschutzwarte Neschwitz)

Uhu (Bubo bubo) mit Jungvogel am Nistplatz.

Uhu (Bubo bubo) mit Jungvogel am Nistplatz.

Grundmonitoring

Vollständige Gebietserfassung

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